Seit der Inkrafttretung der neuen Betriebssicherheitsverordnung am 1.6.2015 wird ein noch größeres Augenmerk auf eine Gefährdungsbeurteilung gelegt. Die Berufsgenossenschaften kontrollieren verstärkt das vorhandensein dieser Beurteilung. Gefährdungsbeurteilungen müssen schon vorhanden sein, wenn ein Projekt (z.B. ein neuer Kran) im Anfangsstadium ist. Dieses kann mitunter auch hilfreich für eine Ausschreibung sein! Eine nicht vorhandene Gefährdungsbeurteilung kann mitunter einen Strafttatbestand darstellen und mit empfindlichen Strafen geahndet werden!

Sie benötigen kurzfristig eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Krananlagen? Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen oder unterstützen Ihre Sicherheitsfachkraft bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Ihrer Krananlage nach Betriebssicherheitsverordnung.

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