Sie betreiben eine Windkraftanlage oder betreiben einen Onshore Windpark?
lassen Sie Ihre Hebezeuge (Ketten- oder Seilzüge) in Ihren Windkraftanlagen prüfen? Nach Betriebssicherheitsverordnung und BGV-D6 (DGUV Vorschrift 52) ist dieses jährlich notwendig. Dabei ist nicht nur eine Sichtprüfung der Krananlage nötig, auch ein Brems- und Überlasttest mit Last ist vorgeschrieben. Nahe der Nennlast für die Bremsprobe, mit 110% der Nennlast die Überlastsicherung. Dieses wissen die Meisten Betreiber nicht. Durch die engen Einstiegsverhältnisse wird die Prüfung mit Last nicht durchgeführt, was zur Folge hat, dass die Prüfung nicht vollständig durchgeführt wurde und dem Weiterbetrieb Bedenken entgegen gesetzt werden müssen. Sollte es zu einem Schadensfall kommen und Ihnen wird es nachgewiesen, dass Sie als Betreiber die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt haben, sind empfindliche Strafen das Resultat. Laut BetrSichV ist der Arbeitgeber(Betreiber) dieser Anlage für die ordnungsgemäße Prüfung verantwortlich. Ferner muss eine Gefährdungsbeurteilung der Krananlage vorliegen, die DGUV prüft dahingehend seit 2015 sehr intensiv.
Ich kann Ihnen diesen jährlichen Prüfservice anbieten, mit einem ordnungsgemäßen Lasttest, natürlich bescheinigt in einem Prüfbericht. Ich kann Sie auch bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Sollte Ihre Krananlage noch nicht durch einen Prüfsachverständigen für Krananlagen abgenommen sein, kann ich dieses natürlich auch durchführen.
Ich bin europaweit On- und Offshore unterwegs und würde auch gerne mit Ihnen zusammen arbeiten. Sollten Sie Interesse oder noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne hierzu.